Täglich werden 200 Menschen in Nordrhein-Westfalen Opfer von Gewalt. Für Menschen, die auch nach der Tat an den Folgen leiden gibt es das Opferentschädigungsgesetz. Es gibt das OEG bereits seit über 40 Jahren. Leider ist es immer noch vielen Menschen unbekannt. Der Staat hat die Aufgabe, den Bürger vor tätlichen Angriffen zu schützen. Da das aber nicht immer möglich ist, können Betroffene eine Entschädigung für gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer Tat beantragen. Ein erster Kontakt zum LWL – Amt für Soziales Entschädigungsrecht erfolgt regelmäßig über die Polizei, den Weißen Ring oder andere Hilfestellen. Fallkoordinatoren des Landschaftsverbandes Westfalen – Lippe sind seit mehr als zwei Jahren für die Bearbeitung von Fällen zuständig, bei denen eine besondere Notlage gegeben ist.
Im Auftrag des LWL durften wir einen Bewegtbild-Beitrag produzieren, der sowohl über das Opferentschädigungsgesetz informiert wie auch die Arbeit der Fallkoordinatoren vorstellt. Noch ist der Beitrag in der Abnahmeschleife. Wenn er veröffentlicht wird, melden wir das natürlich auch.